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Dokument-ID: 570029
2.8 Eigenkapital ersetzende Gesellschaftersicherheiten
§ 15 EKEG sieht folgende Fälle der Eigenkapital ersetzenden Gesellschaftersichten für die Rückzahlung des Kredits eines Dritten vor:
- Der Dritte bestellt ein Pfand oder
- er leistet eine vergleichbare Sicherheit