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Dokument-ID: 427833
3.2.1 Muss ein Aufsichtsrat zwingend eingerichtet werden?
Ein Aufsichtsrat muss nur dann zwingend eingerichtet werden, wenn das Gesetz dies bestimmt (obligatorischer Aufsichtsrat). Sieht das Gesetz keine Bestellung eines Aufsichtsrats vor, so bleibt die Möglichkeit, einen solchen gesellschaftsvertraglich vorzusehen (fakultativer Aufsichtsrat).