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Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4 Firma und Rechtsformzusatz

Die Firma der FlexKapG hat die Bezeichnung „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder die Bezeichnung „Flexible Company“ zu enthalten. Diese Bezeichnungen können mit „FlexKapG“ oder mit „FlexCo“ abgekürzt werden (§ 2 FlexKapGG). Der englische Ausdruck „Flexible Company“ bzw die Abkürzung „FlexCo“ wurden als alternative Rechtsformzusätze ermöglicht, um die neue Kapitalgesellschaftsform insbesondere für internationale Venture Capital-Investoren attraktiv zu gestalten.

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