7.1 Grundidee der Schaffung einer neuen Kapitalgesellschaftsform
Durch das Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) wurde insbesondere für die spezifischen Bedürfnisse von Startups und anderen innovativen Unternehmen eine neue Rechtsform – nämlich die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) – geschaffen, die sich vor allem am GmbH-Recht anlehnt. Darüber hinaus wurden – etwa im Bereich der Kapitalmaßnahmen – zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen, die bisher Aktiengesellschaften vorbehalten waren. Dadurch soll den besonderen Anliegen innovativer, rasch wachsender Unternehmen entgegengekommen werden.