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Dokument-ID: 432334
3.3.8 Wann ist die Generalversammlung beschlussfähig?
Wenn das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag nicht Abweichendes bestimmt, ist die Generalversammlung dann beschlussfähig, wenn Gesellschafter, die 10 % des Stammkapitals erreichen, anwesend bzw vertreten sind (§ 38 Abs 6 GmbHG).