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Dokument-ID: 427752
3.1.3 Ist eine Firmenbucheintragung erforderlich?
Ohne Verzug zum Firmenbuch sind einzutragen:
- die jeweiligen Geschäftsführer und
- das Erlöschen oder
- eine Änderung ihrer Vertretungsbefugnis (§ 17 Abs 1 GmbHG).