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Neu Dokument-ID: 432457

Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.8 Unfreiwilliges Ausscheiden

Auch unfreiwillig kann ein Gesellschafter auf unterschiedliche Art und Weise ausscheiden. So kommen in Betracht:

  • Gesetzlich geregelter Ausschluss
  • Gesellschaftsvertraglich geregelter Ausschluss
  • Ausschluss aus wichtigem Grund
  • Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern nach dem GesAusG
  • Einziehung von Geschäftsanteilen (Kapitalherabsetzung)
  • Löschung der GmbH nach Auflösung und Liquidation oder im Rahmen einer Umgründung

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