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Dokument-ID: 432254
1.3 Vorteile des Gesellschafters
Es ist insofern vorteilhaft Gesellschafter einer GesbR zu sein, als den Gesellschaftern folgende Rechte zustehen:
- Anteil am Gesellschaftsvermögen
- Gesamthandforderung
- Anteil am Gewinn
- Gewinnentnahmerecht
- Keine Nachschusspflicht
- Stimmrecht
- Möglichkeit, Kapital zu entnehmen
- Anspruch auf Abfindung
- Kontrollrecht