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Dokument-ID: 432357
4.1.4 Kann die Bestellung des Vorstands widerrufen werden?
Liegt ein wichtiger Grund vor, kann der Aufsichtsrat die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen (§ 75 Abs 4 AktG).