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Dokument-ID: 432346
4 Organe der AG
Für die Leitung bzw Geschäftsführung und Vertretung gilt das Prinzip der Fremdorganschaft. Die Gesellschafterstellung ist daher keine Vorrausetzung für die Geschäftsführung und Vertretung. Organwalter müssen daher bestellt werden (Bestellungsakt ist notwendig). Das Aktiengesetz sieht vor, welche Organe einzurichten sind.