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Dokument-ID: 432391
4.2.12 Wer führt den Vorsitz in der Hauptversammlung? Sind die Anwesenden zu verzeichnen?
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder sein Stellvertreter führen den Vorsitz in der Hauptversammlung. Für den Fall, dass diese Personen fehlen, hat zunächst der Notar (§ 120 Abs 1) die Versammlung bis zur Wahl eines Vorsitzenden zu leiten (§ 116 Abs 1 AktG).