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Dokument-ID: 432274
2.1 Wer kann Gesellschafter werden?
Gesellschafter einer offenen Gesellschaft können nur rechtsfähige Personen sein. Die Geschäftsfähigkeit ist keine Voraussetzung. Im Fall einer Geschäftsunfähigkeit reicht die Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters. Als Gesellschafter einer OG kommen in Betracht: