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Dokument-ID: 1060985
5.3.1 Allgemeines
In § 1 COVJuBG ist eine Unterbrechung oder ein Nichtbeginn aller verfahrensrechtlichen Fristen in gerichtlichen Verfahren vorgesehen, die – zumindest bis zum Inkrafttreten des vierten COVID-19-Gesetzes – auch für Insolvenzverfahren gegolten hat. Deshalb wird hier die Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des vierten COVID-19-Gesetzes dargestellt.