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Dokument-ID: 1258456
10.2.4 AVRAG
Die Änderungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) beziehen sich hauptsächlich auf die Gestaltung von Dienstverträgen und Dienstzetteln. Seit 28.03.2024 besteht für Unternehmen die Pflicht zur Ausstellung eines Dienstzettels bzw zur Erweiterung des Arbeitsvertrags um weitere Mindestinhalte. Die erweiterten Inhaltsanforderungen für Dienstverträge und Dienstzettel sind wie folgt: