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Dokument-ID: 1258403
8.1.1 Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Teiles gelten für den Bereich der Arbeitswelt, dazu zählen insbesondere:
- Arbeitsverhältnisse aller Art, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen;
- alle Formen und alle Ebenen der Berufsberatung, der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung einschließlich der praktischen Berufserfahrung;
- die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisation oder einer Organisation, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Organisationen;
- Bedingungen für den Zugang zu selbstständiger Erwerbstätigkeit,