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Dokument-ID: 1256740
3.2.5.2 Konkurrenzklausel
Eine Konkurrenzklausel ist die Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die den Arbeitnehmer nach Ende des Dienstverhältnisses verpflichtet, keine Tätigkeit im Geschäftszweig des Arbeitgebers zu verrichten, die konkurrenzierend ist.