10.2.7 Bestimmungen für ukrainische Flüchtlinge
Das Gesetzespaket zielte darauf ab, Vertriebenen, die bereits den Zugang zum Arbeitsmarkt realisiert haben, den Übergang in das reguläre Niederlassungsregime zu ermöglichen. Hierzu wurden Anpassungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (Ausl-BG) sowie im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) vorgenommen. Darüber hinaus wurden aus der Ukraine vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Ferner erfolgte im Asylgesetz 2005 eine Änderung, die den Verbleib von Vertriebenen nach Wegfall des vorübergehenden Aufenthaltsrechts regelt.