Neu
Dokument-ID: 1256829
5.4.4 Anfechtungsmöglichkeiten einer Entlassung
Grundsätzlich besteht auch bei der Entlassung die Möglichkeit der Anfechtung.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass
- der Arbeitnehmer keinen Entlassungsgrund gesetzt hat und
- ein Grund für eine Kündigungsanfechtung vorliegt (Motiv- oder Sozialwidrigkeit nach dem ArbVG) oder sonstiges Verpöntes nach anderen gesetzlichen Bestimmungen, wie etwa dem Gleichbehandlungsgesetz.