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Dokument-ID: 1258387
7.2.4.1 Definition Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung ereignen. Als Arbeitsunfall gelten bei der versicherten Erwerbstätigkeit auch Unfälle, die sich beispielsweise unter den folgenden Umständen ereignen: