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Dokument-ID: 1258460
10.3.1 Telearbeit
Mit 01.01.2025 trat das Telearbeitsgesetz in Kraft. Es regelt einerseits alle Belange des bisherigen Homeoffice-Gesetzes und erweitert anderseits die Örtlichkeiten für Arbeiten außerhalb der Unternehmensräumlichkeiten und den Wegeschutz.