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Dokument-ID: 1258404
8.1.2 Gleichbehandlungsgebot im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis
Aufgrund des Geschlechtes, insbesondere unter Bezugnahme auf den Familienstand oder den Umstand, ob jemand Kinder hat, darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht