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Dokument-ID: 1256803
5.2.3.6 Ältere Arbeitnehmer
Für ältere Arbeitnehmer gelten in Bezug auf den Kündigungsschutz spezielle Regelungen. Einerseits fallen sie nicht (wie Eltern, Betriebsräte oder begünstigte Behinderte) unter den besonderen Kündigungsschutz, sodass für ihre Kündigung eine vorherige gerichtliche Zustimmung einzuholen wäre. Andererseits unterliegen sie aber einem stärkeren allgemeinen Kündigungsschutz als jüngere Beschäftigte und finden daher hier besondere Erwähnung.