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Dokument-ID: 1256794
5.2 Kündigung
Ein unbefristetes Dienstverhältnis kann durch Kündigung beendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Vereinbarung möglich, ein befristetes Dienstverhältnis durch Kündigung zu beenden. Die Möglichkeit zur Kündigung muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer der Befristung stehen.