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Dokument-ID: 1256071
2.2.3 Welche Fragen sind im Bewerbungsgespräch zulässig?
Welche Informationspflichten im Bewerbungsverfahren tatsächlich vorliegen, ist nicht immer einfach zu beantworten. Grundsätzlich besteht einfragerecht des Arbeitgebers, dem eine Antwortpflicht des Arbeitnehmers gegenübersteht. Es stellt sich hier aber im Einzelfall die Frage, ob ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers an der Information besteht und ob dieses durch das Interesse des Arbeitnehmers an seiner Privatsphäre aufgewogen wird oder nicht.