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Dokument-ID: 1256607
2.8.4.3 Leitfaden zur Bewilligungserteilung
Der Antrag auf Erteilung der Beschäftigungsbewilligung ist an der für den Arbeitsort zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS mittels Formular zu stellen. Bei wechselndem Beschäftigungsort ist das AMS des Betriebssitzes zuständig. Soll der Ausländer an mehreren Betriebsstandorten oder in mehreren Bezirken bzw Bundesländern beschäftigt werden, muss dies ausdrücklich beantragt werden.