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Dokument-ID: 1255840
1.7.2.2 Aussperrung
Von Aussperrung spricht man, wenn der Arbeitgeber eine Maßnahme setzt, welche die Arbeitnehmer an der Vollbringung ihrer Arbeit hindert, bzw wenn er ihnen dadurch das Entgelt entzieht, bis er ein bestimmtes Ziel erreicht hat. Der Arbeitgeber kann in diesem Zusammenhang zwischen vertragsauflösender bzw suspendierender Aussperrung entscheiden.