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Dokument-ID: 1256741
3.3 Haftung im Arbeitsverhältnis
Wurde obenstehend noch das sorgfältige Bemühen als Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers festgehalten, so stellen Haftungen des Dienstnehmers im Arbeitsverhältnis einen wichtigen Teilaspekt dar. In der arbeitsrechtlichen Praxis häufig auftretende Fragen ergeben sich besonders im Zusammenhang mit der Haftung des Geschäftsführers.