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Dokument-ID: 1258395
7.4.2 Aufgaben und Wirkungsbereich
Die primäre Aufgabe der Arbeitsinspektorate stellt damit die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften in folgenden Bereichen dar (§ 3 Abs 1 ArbIG):