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Dokument-ID: 1237073
1.8 Vor dem Arbeits- und Sozialgericht
Vor den Arbeits- und Sozialgerichten werden alle bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgetragen, die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zum Gegenstand haben. Besonderheit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit ist, dass an den Verfahren neben den Berufsrichtern auch fachkundige Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter an der Rechtsprechung mitwirken.