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Dokument-ID: 1257291
6.2.1 Anwendungsbereich des Arbeitsruhegesetzes
Die zentralen Bestimmungen zur Arbeitsruhe finden sich im Arbeitsruhegesetz (im Folgenden: ARG). Dieses gilt für Angestellte und Arbeiter gleichermaßen. Das Gesetz nennt aber folgende Ausnahmen von seinem Geltungsbereich (§ 1 Abs 2 ARG):