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Dokument-ID: 1256605
2.8.4.1 Voraussetzungen für die Bewilligung
Wenn die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die Beschäftigung eines Ausländers zulässt und wichtige öffentliche und gesamtwirtschaftliche Interessen nicht entgegenstehen, ist dem Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung zu erteilen. Dafür muss der Ausländer über einen aufrechten Aufenthaltstitel verfügen oder Niederlassungsfreiheit genießen.