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Dokument-ID: 1256617
2.10.1 Allgemeines
Mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) wird Unterentlohnung bekämpft. Das Gesetz soll Arbeitnehmern das zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung sichern und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen ermöglichen.