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Dokument-ID: 1257281
6.1.4.4 Viertagewoche
War die Vereinbarung einer Viertagewoche bis zur AZG-Novelle 2007 nur dann möglich, wenn sie im Kollektivvertrag vorgesehen war, kann diese nun bereits durch Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat durch schriftliche Einzelvereinbarung, zugelassen werden.Wird eine solche Viertagewoche vereinbart, kommt es zur Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit auf zehn Stunden.