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Dokument-ID: 1256744
4.1.1.2 Zeitlohn
Zeitlohn ist jene Lohnart, die unabhängig vom erzielten Erfolg ausschließlich die Dauer der Leistung belohnt. Darunter fallen der Stundenlohn, der Wochenlohn, der Monatslohn oder der Jahreslohn.