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Dokument-ID: 1257286
6.1.5.1 Überstunden
Überstundenarbeit liegt vor, wenn entweder
- die Grenze der zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit überschritten wird oder
- die tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird, die sich aufgrund der Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit ergibt.