© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1256747

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.2.1 Abfertigung „alt“

Gem § 23 Abs 1 AngG gebührt die Abfertigung bei Auflösung des Dienstverhältnisses, sofern dieses ununterbrochen drei Jahre gedauert hat. Hierbei werden laut Rechtsprechung Vordienstzeiten beim selben Dienstgeber angerechnet, so lediglich kurze Unterbrechungen zwischen den einzelnen Dienstverhältnissen vorlagen. Vordienstzeiten aus Dienstverhältnissen bei anderen Arbeitgebern werden nur dann angerechnet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder der anzuwendende Kollektivertrag Anrechnungen vorsieht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Das aktuelle Arbeitsrecht in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop