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Dokument-ID: 1258437
9.4.4 Verstöße gegen Arbeitnehmerschutz
Bei Verstößen durch den Arbeitnehmer ist vor allem an privatrechtliche Möglichkeiten in Form von Klagen zu denken. Im Falle eines sehr groben Verstoßes, der für das Unternehmen schwerwiegende Folgen hat, kann der Arbeitnehmer auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld geklagt werden.