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Dokument-ID: 1256777
4.3.5 Arbeitsverträge in der Insolvenz
Nach § 25 Abs 1 Insolvenzordnung (IO) kann ein Dienstverhältnis aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt und vom Insolvenzverwalter unter Einhaltung der gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder vereinbarten Kündigungsfrist in folgenden Fällen gelöst werden: