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Dokument-ID: 1256636
2.12.4 Beendigung von Telearbeit
Grundsätzlich kann das Telearbeitsverhältnis wie jedes andere Dienstverhältnis entsprechend den vertraglich vereinbarten bzw den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gelöst werden. Telearbeitsvereinbarungen können aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Letzten eines Kalendermonats aufgelöst werden.