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Dokument-ID: 1258454
10.2.2 Saisonkontingentverordnung
Die Saisonkontingentverordnung 2024 legt für das Jahr 2024 Kontingente für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Tourismus (4.295) sowie in der Land- und Forstwirtschaft (3.162) fest. Diese Kontingente werden auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt.