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Dokument-ID: 1256593
2.6.8 Musterklauseln
Jeder Dienstvertrag ist entsprechend den kollektivvertraglichen Bestimmungen sowie allfälligen Sondergesetzen und -bestimmungen zu gestalten. Die Verwendung von Musterklauseln enthebt nicht davon, einen Dienstvertrag auf Basis eines konkreten Einzelfalls und der individuellen Bedürfnisse durch einen Rechts- oder Steuerberater prüfen zu lassen.