Neu
Dokument-ID: 1256631
2.12.1.1 Unfälle während Telearbeit
Unfälle während Telearbeit können den Begriff des Arbeitsunfalls (§ 175 Abs 1 ASVG) erfüllen: Demnach sind Arbeitsunfälle auch solche Unfälle, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen. Vergleichbare Bestimmungen befinden sich auch im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG).