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Dokument-ID: 1256075
2.3.2 Arbeiter
Da es für Arbeiter keine gesetzliche Definition gibt, versteht man darunter grundsätzlich Personen, die Hilfstätigkeiten ausüben. Da aber auch Personen als Arbeiter definiert werden, die einer besonderen Ausbildung unterliegen – und damit Facharbeiter genannt werden – wird deutlich, dass die Abgrenzung in der Praxis oft problematisch sein kann.