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Dokument-ID: 1256592
2.6.7.4 Verjährung
Die Verjährung bzw der Verfall einer Konventionalstrafe richtet sich nach dem jeweiligen Schaden, der durch die Strafe abgegolten werden soll. Im Fall der rechtswidrigen Beendigung des Dienstverhältnisses muss eine Konventionalstrafe innerhalb von sechs Monaten ab Ende des Dienstverhältnisses geltend gemacht werden.