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Dokument-ID: 1256849
5.8.3 Vom Arbeitnehmer verfasstes Dienstzeugnis
Sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf einigen, dass der Arbeitnehmer selbst ein Dienstzeugnis verfasst und dieses vom Arbeitgeber unterfertigt wird, so gelten prinzipiell dieselben Formerfordernisse wie für ein einfaches Dienstzeugnis (siehe Punkt 5.8.5).