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Dokument-ID: 1256847
5.8.1 Allgemeines
Gem § 39 AngG bzw § 1163 ABGB hat jeder Arbeitnehmer in Österreich das Recht auf ein Dienstzeugnis (Arbeitszeugnis) bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses. Neben § 39 AngG und § 1163 ABGB finden sich Regelungen über das Dienstzeugnis in einigen Nebengesetzen, wie zB in § 39g AngG und § 18 HGH-AngG.