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Dokument-ID: 1256861
5.9.8 Einstellen, Aussetzen oder Einschränken von Beitragsleistungen an eine Betriebspensionskasse
Viele Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern eine Zusatzpension, die auf unterschiedlichste Weise ausgestaltet sein kann:
- als Leistung, die der Arbeitgeber selbst erbringt
- als Zahlung von Beiträgen an eine Pensionskasse
- als Prämien an eine betriebliche Kollektivversicherung
- als Lebensversicherung.