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Dokument-ID: 1256817
5.3.3 Aufrecht bleibende Ansprüche
Für zwingende Ansprüche aus Gesetz (zB Kündigungsfristen), Kollektivvertrag (zB Mindestentgelt, Dienstreisevergütungen) oder Betriebsvereinbarung ist eine Änderungskündigung unzulässig, dh trotz Zustimmung bestehen die Ansprüche daher weiter.