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Dokument-ID: 1256791
5.1.1 Schlichte und qualifizierte Verwarnung
Schlichte Verwarnung
Die schlichte Verwarnung dient nicht der Sanktionierung eines Fehlverhaltens in der Vergangenheit, sondern ist überwiegend zukunftsbezogen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer also ausschließlich darauf hin, dass eine Fortsetzung oder Wiederholung seines Verhaltens in der Zukunft sein Arbeitsverhältnis gefährdet. Zweck einer schlichten Verwarnung ist somit die Vermeidung einer künftigen Wiederholung des Verhaltens.