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Dokument-ID: 1258384
7.2.1.7 Präventivdienste
Gemäß den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzrechtes sind Arbeitgeber verpflichtet, sicherheitstechnische bzw arbeitsmedizinische Betreuung durch die Bestellung so genannter Präventivdienste zu gewährleisten.